• Da die Krankenkasse nicht involviert ist erfolgt auch keine Dokumentation dort. Das kann z.B. beim Abschluss/Wechsel der Krankenversicherung oder beim Wunsch sich verbeamten zu lassen von Vorteil sein.
  • Als Privatversicherter mit einem entsprechenden Tarif der Krankenversicherung, der auch Heilpraktiker-Leistungen abdeckt, übernimmt die Krankenkasse ggf. die Behandlung. Bitte klären Sie dies gerne vorab.
  • Mittlerweile bieten auch einige gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker-Leistungen als Zusatzversicherung an. Auch
    hier empfehle ich Ihnen Rücksprache mit der Krankenkasse.
  • Ich reche nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab.

60 Minuten
90 Minuten

120 EUR
150 EUR

60 bis 90 Minuten

90 EUR

15 bis 30 Minuten

kostenlos


Ich halte jeden Monat ein begrenztes Zeitbudget bereit, um Studenten, Geringverdienern, Arbeitslosen, Alleinerziehenden, Rentenbeziehern etc. dennoch kurzfristigen Zugang zu einer psychotherapeutischen Grundversorgung (nach Heilpraktikergesetz) zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie mich entsprechend an. Wir finden sicher eine Lösung.


Steuerliche Absetzbarkeit:

Als Selbstzahler einer privaten Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich geltend zu machen, wenn sowohl die Belastungen als auch Ihre therapeutischen Maßnahmen medizinisch indiziert sind und Ihrer Heilung oder Linderung dienen.

Die Kosten für Coaching können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich absetzbar sein. Wenn die
Sitzungen im beruflichen Kontext stehen, können sie in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend
gemacht werden.

Bitte informieren Sie sich dazu vorab gerne bei Ihrem Steuerberater

Terminabsagen:

Sollten Sie einen Termin aus sicherlich guten Gründen absagen müssen, erledigen Sie das bitte bis max. 48 Stunden vor dem Termin.

Bei kurzfristigeren Absagen erlaube ich mir, die Sitzung in Rechnung zu stellen.

„Außergewöhnliche“ Zeiten für die Termine:

Ich bin gerne im Rahmen einer breiten zeitlichen Verfügbarkeit flexibel an allen Wochentagen und samstags für Sie da.
In der Regel biete ich Ihnen – je nach Verfügbarkeit – Termine zwischen 9.00 bis 19.00 Uhr (montags bis freitags) und
samstags zwischen 9.00 bis 14.00 Uhr an.

Benötigen Sie Termine außerhalb dieser Zeiten (sonntags oder Mo.–Sa. nach den genannten Zeiten) ermögliche ich diese
selbstverständlich gerne. Dann mit einem Aufschlag von 30% auf die genannten Honorar-Sätze.